Internatsordnung

Das Zusammenleben im Internat soll durch gegenseitige Achtung, rücksichtsvolles Verhalten und durch gute Zusammenarbeit geprägt sein.

  1. Tagesablauf im Internat

    Aufstehen : Montag – Freitag 7.00 Uhr
    Frühstück : 7.15 Uhr
    Abendessen : Montag – Freitag : 18:00 - 18.20 Uhr (Anwesenheit verpflichtend)
    Spätere Rückkehr als 18.30 Uhr : Meldung bei dem oder der Erzieher:in vorher notwendig
    Brunch an Samstagen von 10.00 – 11.30 Uhr.
    Mittagessen am Sonntag um 12.30 Uhr (im Preis inkludiert)
    Abendessen am Samstag und Sonntag um 18.00 Uhr (im Preis inkludiert)

    Nach dem Unterricht bis zum Abendessen: Studierzeiten
    Individuelle Studierzeiten/Sport/Musik- oder Trainingsprogramme/Ausgänge in der Zeit von 18.30 bis zur Bettruhe.
    Ab 22.00 Uhr: Nachtruhe. Kein Lärm, die Schüler:innen haben sich in ihrer Kamerate aufzuhalten.


     
  2. Die Schüler:innen haben rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn das Internat zu verlassen. Sie sind dazu angehalten, morgens vor dem Verlassen der Zimmer diese aufzuräumen, die Betten zu machen, die Fenster zu schließen und das Licht zu löschen. Ein Aufenthalt in den Internatsräumen während des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts ist nicht gestattet.
     
  3. Keine verderblichen Lebensmittel im Zimmer! Bestellung von Fast Food nach Erlaubnis des Erziehers oder der bis 21.30 Uhr möglich, Verpackungen sind dementsprechend zu entsorgen.
     
  4. Folgende Elektrogeräte dürfen in die Zimmer mitgebracht und verwendet werden: Radio, Wecker, Haarfön, Rasierapparat und elektronische Zahnbürste.
    Keinesfalls dürfen Kühlschränke, Mikrowellenherde und Wasserkocher in den Zimmern verwendet werden.
    Kostenloser WLAN-Zugang im ganzen Schul- und Internatsbereich verfügbar.
     
  5. Absolutes Alkohol- und Rauchverbot im gesamten Gebäude.
     
  6. Den Mädchen ist es striktest untersagt, in ihren Schlafbereichen Burschen zu empfangen und umgekehrt. Der Aufenthalt im Wohnbereich ist nur mit Erlaubnis der ErzieherInnen gestattet.
    Hausfremde BesucherInnen dürfen das Internat nur mit Erlaubnis des oder der diensthabenden Erzieher:in betreten und haben sich beim Portier zu identifizieren.
     
  7. Zur Schonung sämtlicher Anlagen und Einrichtungen des Internats ist besonders zu beachten:
    • Der Turnsaal darf nur mit Turnschuhen betreten werden.
    • die Benützung des Schwimmbades und des Fitnessraumes ist nur unter Aufsicht möglich.
    • Auf den Sportplätzen dürfen keine Stoppelschuhe verwendet werden.
    • Ein mutwilliges Beschädigen oder Beschmutzen des Mobiliars, der Fußböden, Wände, Zimmerdecken und dergleichen ist verboten und wird den Eltern in Rechnung gestellt.
    • Im ganzen Internatsbereich gibt es spezielle Ordnungsregeln.
    • Sofortige Meldung eines Schadens an den oder die Erzieher:in.
       
  8. Ausgangsregeln
    Ein Verlassen des Hauses ist nur mit der GRÜNEN AUSGANGSKARTE möglich (=Genehmigung durch den diensthabenden oder die diensthabende Erzieher:in); während der Woche Montag bis Donnerstag und Sonntag maximal bis 22.00 Uhr (Ausnahme: kulturelle oder schulische Aktivitäten bis 23.00 Uhr)
    Freitag und Samstag: maximal bis 24.00 Uhr
     
  9. Wochenende
    Sonntag: Rückkunft vom Wochenende bis 21.00 Uhr
    Bei verspäteter Ankunft auf Grund von Verkehrsverbindungen muss unbedingt vorher die Information an den oder die Kameratenerzieher:in erfolgen.
    Rückkehr am Montag in der Früh nach Voranmeldung möglich
    Die Schüler:nnen geben am Donnerstagabend dem oder der Erzieher:in bekannt, wo und wie sie das Wochende verbringen werden. Am Schulanfang autorisieren die Eltern die mündliche Information über den Wochenendverbleib und geben die Namen und die Adressen der jeweiligen Gastfamilien, bei denen die Übernachtung erlaubt ist, bekannt.

  10. Jeder oder jede Schüler:in ist für sein oder ihr Eigentum verantwortlich. Die Zimmer sind bei Abwesenheit immer zu verschließen (Schlüsseldepot € 50,--). Bei Anwesenheit in den Zimmern dürfen diese aus Sicherheitsgründen nicht von innen versperrt werden.
    Höhere Bargeldbeträge und Wertgegenstände sollten im Internat vermieden werden.
    (Taschengeld: Empfehlung ca. € 100,-- pro Monat)
     
  11. Im Falle eines Brandes oder einer anderen Katastrophe müssen die Schüler:innen den Anordnungen der hierzu Befugten Folge leisten und auf kürzestem Weg auf den markierten Fluchtwegen das Haus verlassen (Sammelpunkt: großer Fußballplatz).
     
  12. Die Medizinische Betreuung im Parterre des Theresianums ist täglich (Montag bis Freitag) von 7.45 bis 17.45 Uhr besetzt. Möglichkeit zu medizinischer und psychologischer Betreuung.
     
  13. Wäsche: Waschmöglichkeit in jedem Kameratenbereich: Kostenpflichtige Chips sind beim Erzieherteam erhältlich.
    Bettwäsche wird zur Verfügung gestellt und 14-tägig gewechselt; private Bettwäsche ist möglich, aber selbst zu reinigen. Nach 22.00 Uhr ist die Verwendung der Wasch- und Trockenmaschinen nicht erlaubt.
     
  14. Für die regelmäßige Benützung der Musikzimmer wird von der Verwaltung ein Musikbeitrag in der Höhe von € 55,-- pro Semester für Strom und Heizung in Rechnung gestellt.
     
  15. Den Terminkalender und schulfreie Zeiten finden Sie auf unserer Homepage: www.theresianum.ac.at/de/termine. Das Internat ist während der Herbstferien, der Weihnachtsferien und der Osterferien geschlossen.
     
  16. Die Bestimmungen der Hausordnung und der Verhaltensvereinbarung sind für alle internen Schüler:nnen in vollem Umfang gültig.