Reifeprüfung

Auf den folgenden Unterseiten finden Sie wichtige Hinweise, die die Reifeprüfung betreffen. Sie enthalten externe Links zum Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF; https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung.html), zur Maturaseite https://www.srdp.at/ und zur Plattform „Vorwissenschaftliche Arbeit“ (http://www.ahs-vwa.at/).

Grundsätzliches zur neuen Reifeprüfung

Ist die neue Reifeprüfung eine "Zentralmatura"?

Österreich hat sich für eine Form der Reifeprüfung entschieden, die man keineswegs als "Zentralmatura" bezeichnen kann. Diese Bezeichnung ist für die neue Reifeprüfung weder in der Intention, noch in ihrer Konstruktion gerechtfertigt. 

Eine klassische Zentralmatura, wie sie in mehreren europäischen Ländern wie zum Beispiel in Frankreich praktiziert wird, würde über weite Strecken die Lehrplanfreiheiten von Lehrpersonen einschränken.  Dies entspricht nicht der österreichischen Tradition. Lehrpläne der Oberstufe sind Kernlehrpläne, die es zu erfüllen gilt; sie sind auch die Grundlage für die standardisierten Prüfungsgebiete und lassen trotzdem Spielräume für autonomes Lehrerhandeln.

Das modular aufgebaute sog. "Drei-Säulen-Modell" bedient drei Ebenen:

  • Die erste Ebene stellt eine "individuelle", auf die Interessen des/der jeweiligen Schülers/in zugeschnittene einsemestrige "abschließende Arbeit" (= sog. "Vorwissenschaftliche Arbeit" in der AHS) dar, die vom/von der Schüler/in unter Begleitung einer Betreuungslehrkraft verfasst, präsentiert und diskutiert wird.
  • Die zweite Ebene kann man als "nationale" Ebene bezeichnen, auf der mindestens drei (standardisierte) "Klausurarbeiten" in Deutsch, Mathematik und lebender Fremdsprache verfasst werden müssen.
  • Die dritte Ebene "Mündliche Prüfung" ist auf die "regionalen" und standortspezifischen Bedürfnisse zugeschnitten: Die Fachlehrerkonferenz eines Gegenstandes beschließt die für sie wichtigen Themenbereiche, die aus dem Lehrplan resultieren.
Drei-Säulen-Modell der neuen Reifeprüfung
 

Wie ist die neue Reifeprüfung aufgebaut?

Die drei Säulen sind als voneinander unabhängig zu sehen und somit untereinander auch nicht verrechenbar. Dies macht die Kompetenzorientierung nicht nur möglich, sondern unausweichlich: Eine Kompensationsmöglichkeit gleichlautender Prüfungsgebiete der Klausurprüfung und der mündlichen Prüfung ist im Hinblick auf die unterschiedlichen Aufgabenstellungen und überprüften Kompetenzen in den beiden Säulen nicht vorgesehen. Bei negativer Beurteilung einer oder mehrerer Klausurarbeiten besteht jedoch im Rahmen der Klausurprüfung (= 2. Säule) auf Antrag eines Schülers oder einer Schülerin (somit nicht verpflichtend) die Möglichkeit, eine zusätzliche mündliche Kompensationsprüfung abzulegen, um so im betreffenden Prüfungsgebiet der Klausurprüfung dennoch beurteilt werden zu können.

Was soll mit der "Vorwissenschaftlichen Arbeit" bewirkt werden?

Mit der Einführung der "abschließenden Arbeit" als erste Säule, die in der AHS das Prüfungsgebiet "Vorwissenschaftliche Arbeit (inkl. Präsentation und Diskussion)", in der BHS das Prüfungsgebiet "Diplomarbeit" darstellt, werden alle Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges eine umfangreichere Arbeit "auf vorwissenschaftlichem Niveau" verfassen. Sie werden sich über einen längeren Zeitraum intensiv mit einer Themenstellung auseinandersetzen und zeigen, dass sie in die Praxis des wissenschaftlichen Arbeitens einsteigen können. Die dafür nötigen Kompetenzen eignen sich die Kandidatinnen und Kandidaten im Laufe ihrer Schulzeit und in einer eigens eingerichteten Unverbindlichen Übung "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" an, die am Theresianum in den 7. Klassen durchgeführt und nach Fächerclustern organisiert wird. Da die "Vorwissenschaftliche Arbeit" keinem Gegenstand und auch keiner Lehrkraft zugeordnet ist, haben die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, sich für ein Thema ihres Interesses frei zu entscheiden. Sie suchen sich auch die Lehrkraft aus, die sie bei der Arbeit begleitet. Die Arbeit wird zu einem festgesetzten Zeitpunkt präsentiert und abschließend einer Diskussion unterzogen.

Die Vorwissenschaftliche Arbeit vereint die positiven Erfahrungen aus den Bereichen der früheren Fachbereichsarbeit sowie der Spezialfrage und trägt den individuellen Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie schulspezifischen Elementen und schulautonomen pädagogischen Schwerpunkten Rechnung.

Welches Ziel wird mit der Standardisierung der Klausurarbeiten verfolgt?

Die zweite Säule "Klausurarbeiten" setzt sich aus standardisierten und nicht standardisierten Prüfungsgebieten zusammen. Alle standardisierten Klausurarbeiten wurden per Verordnung festgelegt und am selben Tag österreichweit durchgeführt. Die Terminisierung der übrigen Klausuren erfolgt durch die Schulbehörde 1. Instanz. Die standardisierten Prüfungsgebiete werden nach wissenschaftlichen Methoden und unter Einbeziehung von Praktikerinnen und Praktikern vom BMB entwickelt.

Ziele der Standardisierung sind… 

  • … eine höchstmögliche Objektivität, Transparenz und Vergleichbarkeit von Schülerleistungen und somit die Erhöhung der Aussagekraft von abschließenden Prüfungen im Sinne einer Ergebnisverantwortlichkeit.
  • … ein europäischer Vergleich von Abschlüssen (Stichworte: EQR, NQR).
  • … eine nachhaltig wirksame Qualitätssteigerung und -sicherung und das Bestreben, Wissen und Kompetenzen nachhaltig abzusichern.

All diese Aspekte sind es wert, dass man sich mit ihnen ein wenig näher auseinandersetzt. Ein Merkmal des österreichischen Schulsystems besteht darin, dass kaum eine externe Evaluierung von Schülerleistungen stattfindet. Mit der Einführung der Bildungsstandards wird erstmals eine Ebene (nämlich die 4. und 8. Schulstufe) in Augenschein genommen, die bisher von einer Außensicht praktisch völlig ausgenommen war. Lediglich die abschließende Prüfung versuchte seit vielen Jahren durch einen externen Prüfungsvorsitz einen Anschein von Objektivität, Transparenz und Vergleichbarkeit zu wahren.

Österreichs Lehrerinnen und Lehrer, gleich welcher Schulart, sind es seit jeher gewohnt, Unterricht zu erteilen, anhand ihres Unterrichts die Prüfungsaufgaben für ihre Schülerinnen und Schüler zusammenzustellen, diese zu prüfen und zu beurteilen. Dieser in sich geschlossene Kreislauf funktionierte solange gut, bis die ersten internationalen Studien dem österreichischen "Output" kein allzu gutes Zeugnis ausstellten. 

Mit der neuen Reifeprüfung sollen aber nicht nur die berechtigten Forderungen nach mehr Objektivität, Transparenz und Vergleichbarkeit bedient werden. Eine nachhaltige Qualitätsverbesserung, die mit der Einführung der Bildungsstandards einsetzte, ist am ehesten über eine Veränderung des Unterrichts zu erzielen. Im Gegensatz zu den Bildungsstandards, bei denen die Methodik und Didaktik des Unterrichts mehr im Mittelpunkt stehen als die Ergebnisse, werden mit der Reifeprüfung Qualifikationen und Berechtigungen vergeben. Zentrale Aufgabenstellungen liefern zudem einen Vergleichsmaßstab, an dem aufgezeigt werden kann, in welchem Ausmaß es einer Schule gelingt, die Schülerinnen und Schüler mit (fach)spezifischen Kompetenzen auszustatten.

Zum Zeitpunkt der Reifeprüfung müssen daher Schülerinnen und Schüler bereits über die (nachhaltig erworbenen) Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die sie befähigen, in sehr unterschiedlichen Situationen anspruchsvolle Aufgaben zu meistern. Franz Weinert (Weinert F. E. [Hg.]: Leistungsmessung in Schulen. Weinheim u. Basel 2001, 27f.) definiert Kompetenzen als  "(…) die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen (d.h. absichts- und willensbezogenen, Anm.) und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösung in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können." 

Somit ist die zweite Säule der neuen Reifeprüfung dazu angetan, die Aussagekraft von Bildungsabschlüssen am Ende der Sekundartstufe II zu erhöhen und abnehmenden Einrichtungen im postsekundären bzw. tertiären Bereich zu signalisieren, dass die Institution Schule ihre Ergebnisverantwortung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern, die mit ihren Abgaben das österreichische Bildungswesen finanzieren, wahrnimmt.

Wie wirkt sich die Kompetenzorientierung bei der mündlichen Prüfung aus?

Die mündliche Prüfung als dritte Säule der neuen Reifeprüfung wurde ebenfalls von Grund auf neu gestaltet. Schülerinnen und Schüler, die sich für drei Klausurarbeiten entschieden haben, werden drei mündliche Prüfungen ablegen, Kandidatinnen und Kandidaten, die vier Klausurarbeiten schreiben wollen, werden sich zwei mündlichen Prüfungen zu unterziehen haben. Diese Wahlmöglichkeit ist nicht das revolutionäre Element, zumal diese bereits in den davor geltenden Prüfungsordnungen zu finden sind. Neu ist zum Ersten, dass Schülerinnen und Schüler keinem "Typenzwang" (Gymnasium, Realgymnasium etc.) unterliegen, sondern die Fächer frei unter den zur Verfügung stehenden Pflicht- bzw. Wahlpflichtgegenständen wählen können. Lediglich die Summe der Jahreswochenstunden für zwei bzw. drei Prüfungen wurde mit zehn bzw. 15 Jahreswochenstunden bei zwei bzw. drei Prüfungsgebieten festgelegt. Weiters werden die Kandidatinnen und Kandidaten statt bisher zwei nur mehr eine (kompetenzorientierte) Aufgabenstellung in derselben Zeit wie bisher zu bearbeiten haben.

Um die Objektivität bei der mündlichen Prüfung zu steigern und die Fixiertheit der Maturantinnen und Maturanten auf "ihre" Prüferin oder "ihren" Prüfer zu relativieren, wurden zwei weitere Maßnahmen gesetzt:

  1. Bei jeder mündlichen Prüfung wird ein fachlich versierter Beisitzer bzw. eine fachlich versierte Beisitzerin das Prüfungsgeschehen zwischen dem Kandidaten bzw. der Kandidaten und der prüfenden Lehrperson verfolgen und seine Eindrücke in den Beurteilungsprozess einbringen. Der Beisitzer bzw. die Beisitzerin hat zwar keine eigene "Stimme", Prüfer bzw. Prüferin und Beisitzer bzw. Beisitzerin müssen aber in einem Aushandlungsprozess zu einem gemeinsamen begründeten Kalkül kommen, das der Prüfungskommission zur Abstimmung vorgelegt wird. 
  2. Die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten müssen aus einer bestimmten, aus den Jahreswochenstunden des jeweiligen (Wahl-)Pflichtgegenstandes resultierenden Anzahl von (lernzielorientierten) Themenbereichen ziehen, die von der Fachkonferenz bis zum Ende des ersten Semesters der Abschlussklasse festgelegt worden sind. Die Kandidatinnen und Kandidaten bekommen nach dem Ziehvorgang von der Lehrkraft eine (kompetenzorientierte) Aufgabenstellung zur Bearbeitung zugewiesen.

Die wirkliche Innovation liegt aber nicht im Prüfungsprocedere, sondern in den lernzielorientierten Themenbereichen und den kompetenzorientierten Aufgabenstellungen: Die Lehrkräfte einer Fachschaft sind verpflichtet, gemäß der Anzahl von Jahreswochenstunden nach einer Formel einen "Themenkorb" aus dem Lehrplan zu generieren, was natürlich eine Zusammenarbeit innerhalb der Fachgruppe unausweichlich macht. Dieser Aushandlungsprozess der Themenbereiche wird in manchen Fachgruppen sicherlich nicht friktionsfrei ablaufen. Dennoch ist er vonnöten, zumal die meisten der Themenbereiche für alle Maturantinnen und Maturanten eines Jahrgangs gleich sein müssen.

Die Themenbereiche dürfen sich aber nicht in Überschriften erschöpfen, sondern müssen im Sinne der Lernzielorientierung als "Can-do-Statements" formuliert sein. Die kompetenzorientierte Aufgabenstellung, die das eigentliche Herzstück der mündlichen Prüfung darstellt, hat drei Anforderungsbereiche zu umfassen:  

  • eine Reproduktionsleistung (fachspezifische Sachverhalte wiedergeben und darstellen, Art des Materials bestimmen, Informationen aus Material entnehmen, Fachtermini verwenden, Arbeitstechniken anwenden etc.)
  • eine Transferleistung (Zusammenhänge erklären, Sachverhalte verknüpfen und einordnen, Materialien analysieren, Sach- und Werturteile unterscheiden) 
  • und eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung (Sachverhalte und Probleme erörtern, Hypothesen entwickeln, eigene Urteilsbildung reflektieren).

Jedenfalls ist mit dieser zweigliedrigen Struktur – Entwicklung der Themenbereiche durch die Fachschaft, individuelle Aufgabenstellung durch die Lehrkraft – gewährleistet, dass auch schulspezifische Elemente einschließlich schulautonomer pädagogischer Schwerpunkte in der neuen mündlichen Reifeprüfung ihren Platz haben.

Wie Sie unschwer erkennen können, ist der Begriff "Paradigmenwechsel" durchaus angebracht – sowohl in logistischer als auch inhaltlicher Sicht!

Reifeprüfung ab dem Haupttermin 2021/22 in den lebenden Fremdsprachen

Der bisherige Schulversuch wurde mit September 2021 ins Regelschulwesen übernommen. Die 8. Klassen des heurigen Schuljahres werden wie in den vorangegangenen Schuljahren ihre mündliche Fremdsprachenmatura in Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch sowie erstmals ab dem Haupttermin 2024 auch in Russisch in einer anderen Form als bei den übrigen Gegenständen ablegen.

Die Erstellung der laut § 28 Abs. 1 bis 3 Prüfungsordnung AHS 2012 vorgegebenen Anzahl geeigneter Themenbereiche (Themenpool) und Aufgabestellungen obliegt der Schule (Fachlehrer/in, Fachkonferenz). 

Der Fertigkeitsbereich Sprechen unterteilt sich in die Teilkompetenzen

  • Zusammenhängendes Sprechen (= monologischer Teil) und
  • An Gesprächen teilnehmen (= dialogischer Teil). 

Zur Feststellung der Kompetenzen der Kandidat/innen in beiden Teilfertigkeiten werden zwei getrennte Aufgaben gestellt.

Die Prüfung wird von zwei Fachlehrer/innen durchgeführt: einer Prüferin/einem Prüfer und einer Beisitzerin/einem Beisitzer.  

Die Aufgabenstellung zur Teilfertigkeit An Gesprächen teilnehmen ist ein Gespräch zwischen zwei Kandidat/innen.

Für dieses Prüfungsgespräch sollen sich die Kandidat/innen nach Möglichkeit ihre Partnerin/ihren Partner selbst wählen. Bei einer ungeraden Zahl an Kandidat/innen stellt sich eine Kandidatin/ein Kandidat ein weiteres Mal freiwillig als Gesprächspartner/in zur Verfügung, wobei dies für die Freiwillige/den Freiwilligen nicht als Prüfung gilt und auch nicht beurteilt wird. Für den Fall, dass sich keine Kandidatin/kein Kandidat freiwillig zur Verfügung stellt, wird der Kandidatin/dem Kandidaten von der Schulleiterin/vom Schulleiter die Interlokutorin/der Interlokutor als Gesprächspartner/in zugeteilt. Die gleiche Vorgangsweise ist anzuwenden, falls eine/r der beiden Kandidat/innen zur Prüfung nicht antritt. 

Die Sprechaufträge für die beiden Teilaufgaben sehen die gleichen Bestimmungen vor wie für die mündliche Reifeprüfung des Regelschulwesens. Der einzige Unterschied besteht darin, dass zwei Kandidat/innen miteinander sprechen.

Durchführung und Gestaltung der mündlichen Reifeprüfung 

Aufgabenstellung 1 – Zusammenhängendes Sprechen:

Für diesen Prüfungsteil zieht die Kandidatin/der Kandidat zwei Themenbereiche aus dem Themenpool, von denen sie/er eines wählt. Die Prüferin/der Prüfer legt dazu eine Aufgabe vor. 

Aufgabenstellung 2 – An Gesprächen teilnehmen:

Nachdem jede/r der beiden Kandidat/innen die monologische Teilprüfung abgelegt hat, absolvieren beide Kandidat/innen gemeinsam den dialogischen Teil. Sie ziehen insgesamt drei Themenbereiche aus dem Themenpool. Jede/r der beiden Kandidat/innen hat die Möglichkeit, einen dieser Themenbereiche abzuwählen. Wählen beide Kandidat/innen denselben Themenbereich ab, entscheidet die Prüferin/der Prüfer, welcher der beiden verbliebenen Themenbereiche Prüfungsthema ist und legt dazu eine Aufgabe vor. 

Für den Sprechauftrag zur Fertigkeit An Gesprächen teilnehmen haben die Kandidat/innen maximal fünf Minuten Zeit, um den Sprechauftrag durchzulesen. Darüber hinaus ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen, da es sich hier um die Überprüfung einer spontanen Sprechkompetenz handelt.

Beurteilung 

Unter Bedachtnahme auf die im Lehrplan formulierten Ziele soll insbesondere sichergestellt werden, dass kommunikative Sprachkompetenz überprüft wird. Für die Beurteilung stehen der Prüferin/dem Prüfer und der Beisitzerin/dem Beisitzer die Beobachtungsbögen zur Verfügung. Beide Kandidat/innen müssen individuell beurteilt werden. Für eine positive Gesamtbeurteilung müssen beide Fragestellungen positiv beantwortet werden. Die Leistungen in beiden Teilbereichen fließen gleichwertig in die Beurteilung ein. 

Diese Form der mündlichen FS-Prüfung in Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Russisch wird selbstverständlich (schon jetzt) im Unterricht geübt und erprobt. 

Was ist noch (ganz) anders?

  1. Die klassische Jahresprüfung (ein "Nicht genügend" in der 8. Klasse) wird zwischen Schlusskonferenz und Schulschluss der 8. Klassen (Ende April) stattfinden. Das bedeutet, dass ein/e Schüler/in nur dann zu den Klausurarbeiten und zur mündlichen Prüfung antreten darf, wenn die 8. Klasse positiv abgeschlossen wurde.
  2. Die klassische Zusatzprüfung (bei negativer Beurteilung einer Klausurarbeit) im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung entfällt. Vor den mündlichen Prüfungen müssen sog. "Kompensationsprüfungen" abgelegt werden, um sich eine negative Beurteilung auszubessern. Die Aufgabenstellungen zu diesen Kompensationsprüfungen werden extern erstellt (Ausnahme: Prüfungsgebiet "Russisch"), die Prüfungen dauern ca. 25 Minuten.
  3. Vierstündige Wahlpflichtgegenstände sind eigenständige Prüfungsgebiete.
  4. Im Reifeprüfungszeugnis werden die Noten für die Klausurarbeiten und die mündlichen Leistungen gesondert ausgewiesen (keine Gesamtbeurteilung eines Prüfungsgebietes). Dadurch werden die (schriftlichen und mündlichen) Einzelleistungen transparent.
  5. Für die Beurteilung eines Prüfungsgebietes werden die Leistungen der letzten Schulstufe und die Leistungen der Klausurprüfung, bestehend aus Klausurarbeit und gegebenenfalls Kompensationsprüfung, zu gleichen Teilen berücksichtigt. Ergibt sich dabei keine eindeutige Beurteilungsstufe, so ist den Leistungen bei der Klausurprüfung das größere Gewicht zuzumessen.
    Ist die Klausurprüfung negativ, so wird die Jahresnote nur dann eingerechnet, wenn die Kandidatin/der Kandidat bei der Klausurprüfung einen Schwellenwert von 30% erreicht hat. Andernfalls hat sie/er nicht bestanden und kann im nächsten Prüfungstermin wieder zur Klausurarbeit antreten.
  6. Die Leistungen im Rahmen der abschließenden Prüfung und die Leistungen der lehrplanmäßig letzten Schulstufe sind gleichwertig. Ergibt sich dabei keine eindeutige Beurteilungsstufe, so ist den Leistungen im Rahmen der abschließenden Prüfungen das größere Gewicht zuzumessen.
  7. Die Klausurarbeit kann, ganz oder teilweise, im Schreibmodus „digital“ durch Eingabe in ein digitales Endgerät und „handschriftlich“ durch Schreiben auf Papier verfasst werden. Die Entscheidung darüber trifft die Prüferin oder der Prüfer im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission. Eine Klausurarbeit unter Einsatz eines digitalen Endgerätes ist nur zulässig, wenn dies im Unterricht ausreichend geübt wurde und eine gesicherte Prüfungsumgebung gewährleistet ist.
  8. Zulässige Hilfsmittel sind in den Prüfungsordnungen festgelegt. Wenn die Klausurarbeit im Schreibmodus „digital“ verfasst wird, kann ein Textverarbeitungsprogramm verwendet werden. Der Einsatz des Korrekturmodus eines Textverarbeitungsprogrammes widerspricht nicht der eigenständigen Leistung, wobei die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat darauf hinzuweisen ist, dass auch unrichtige automatische Korrekturen der Leistung zugerechnet werden.
  9. Der Schulleiter übernimmt den Vorsitz bei der Reifeprüfung und ist stimmberechtigtes Mitglied der Prüfungskommission.

Damit auch Sie sich ein wenig in die komplexe Materie der neuen Reifeprüfung vertiefen können, möchte ich Ihnen einige Links nennen:

Auf https://www.srdp.at/ können Sie alles Wissenswerte nachlesen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung unter https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/ba/reifepruefung.html.

Zur Beurteilung des Prüfungsgebietes "Vorwissenschaftliche Arbeit" sehen Sie bitte http://www.ahs-vwa.at und weiter http://www.ahs-vwa.at/pluginfile.php/2984/mod_page/content/48/02-VWA-Beurteilungsraster.pdf.

Entnehmen Sie bitte der beigefügten Zusammenschau die wichtigsten Eckpunkte. Diese wurde vor allem in Hinblick auf die neue Rolle der Wahlpflichtgegenstände gestaltet.

Reifeprüfung und Wahlpflichtgegenstände