Organisation

Der Begriff Kuratorium geht auf die Stifterin Maria Theresia zurück und findet seinen Ursprung im Stiftsbrief, welcher aufgrund von Änderungen des Bundes-Stifts- und Fondgesetzes (BStFG) durch die neue, überarbeitete Satzung mit Gültigkeit 21. Oktober 2022 ersetzt wurde.

Das Kuratorium ist einerseits das oberste Organ der Stiftung und überwacht die Geschäftsführung der Stiftung, andererseits das Organ, das den Kurator als Vorsitzenden der Stiftung sowie Vertreter der Stiftung nach außen beim Vollzug der Beschlüsse des Kuratoriums bzw. bei der Vorbereitung und Durchführung von Entscheidungen des Kuratoriums unterstützt. Zuständigkeitsbereiche des Kuratoriums sind:

  • Liegenschaftsangelegenheiten
  • Budget- und Bilanzgenehmigumg
  • Verfügung über das Stammvermögen
  • Festsetzung der Schulgebühren
  • Wahrnehmung der Rechte des Schulerhalters

Außerdem erläßt das Kuratorium Richtlinien für die Führung der Bildungseinrichtungen. Die Verwaltung der Stiftung besteht im Wesentlichen aus dem Rechnungswesen (Buchhaltung, Kassa, Lohnverrechnung) und dem Sekretariat der Verwaltungsdirektion. Gemäß Organisationsstruktur sind der Verwaltungsdirektion die Abteilungen Verpflegung, Gebäudeverwaltung sowie die beiden neuen Bildungseinrichtungen KiT und ViT unterstellt. Neben den Aufgabenstellungen, die sich aus dem Betrieb am Standort Wien 4, Favoritenstraße 15 ergeben, sind noch umfangreiche Liegenschaften in Strechau (Gemeinde Lassing, Stmk.) und in Wien-Süßenbrunn zu verwalten.

Rechtliche Vertretung der Stiftung "Theresianische Akademie" mit Einzelvertretungsbefugnis:

Vorstand: Mag. Martin LOCHMANN

Vorstand: HR Mag. Andreas SCHATZL

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Kurator Generalsekretär Mag. Martin Netzer

 

Laden Sie sich das vollständige Organigramm der Stiftung Theresianische Akademie als pdf herunter.