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Die wissenschaftliche Institution SIPCAN mit ihrer "Initiative für ein gesundes Leben" zertifiziert dem Gymnasium der Stiftung Theresianischen Akademie einen "ausgezeichneten Mitttagstisch" entsprechend der SIPCAN Mittagstisch-Check Kriterien.

Beschlüsse
Beschlüsse der 271. Kuratoriumssitzung vom 22.09.2022
- Die Berichte der Theresianischen Bildungseinrichtungen Kindergarten, Volksschule und Gymnasium werden lobend zur Kenntnis genommen.
- Der Vorschlag der Erhöhung der Schulgebühren für Gymnasium und Volksschule ab Februar 2023 wird mehrheitlich angenommen.
- Das Budget und das damit verbundene Investitionsprogramm für 2022 wurde für folgende Projekte genehmigt:
- 4 Stammklassen Generalsanierung
- Energieprojekt Parktrakt
- Kleiner Speisesaal
>> Mitteilung über die Erhöhung der Schulgebühren AHS ab Februar 2023
>> Mitteilung über die Erhöhung der Schulgebühren ViT ab Februar 2023
Beschluss der 270. Kuratoriumssitzung vom 21.04.2022
Der Jahresabschluss 2021 wurde einstimmig genehmigt und der Vorstand entlastet.
Beschlüsse der 269. Kuratoriumssitzung vom 22.09.2021
- Die Berichte der Theresianischen Bildungseinrichtungen Kindergarten, Volksschule und Gymnasium werden lobend zur Kenntnis genommen.
- Der Vorschlag zur Festlegung der Schulgebühren für Gymnasium und Volksschule für das Schuljahr 2022/23 wird einstimmig angenommen.
- Das Budget und das damit verbundene Investitionsprogramm für 2022 wurde für folgende Projekte genehmigt:
- 3 Stammklassen Generalsanierung
- Verkehrslösung Theresianumgasse
- Notausgänge Speisesaal
- Speisesaal
Beschluss der 268. Kuratoriumssitzung vom 22.04.2021
Der Jahresabschluss 2020 wurde einstimmig genehmigt und der Vorstand entlastet.
Handlungsvollmachten
Gemäß Satzung der Stiftung Theresianische Akademie erteilt der Vorstand nachstehenden Personen im jeweils dargelegten Umfang eine Handlungsvollmacht, aufgrund derer diese unter der Leitung des Vorstandes zur Vertretung der Stiftung nach außen befugt sind: Die Handlungsvollmacht berechtigt die nachfolgend genannten Personen, die Stiftung rechtsgeschäftlich zu verpflichten, wenn durch das jeweilige Rechtsgeschäft für die Stiftung Zahlungsverpflichtungen entstehen, die die jeweils angeführten Beträge (netto) nicht übersteigen. Keinesfalls von der Handlungsvollmacht umfasst ist der Abschluss von Verträgen, deren Abwicklung ein Jahr übersteigt oder von Dauerrechtsverhältnissen.
Ludwig Leitner als Leiter des Bereiches Verpflegung | € 5.000.- |
Ing. Erwin Hübler als Leiter des Bereiches Gebäudeverwaltung | € 5.000.- |
Ruth Odehnal als Leiterin des Kindergartens | € 3.000.- |
Natanya Tinnefeld, BEd, MA als Leiterin der Volksschule | € 3.000.- |
Mag. Sandra Gärber als Büroleiterin | € 3.000.- |
Satzung neu ab 21. Oktober 2022
Verleihung des Öffentlichkeitsrechts für die Volksschule
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