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6. - 8.Klasse
Der Nachmittag in der Oberstufe wird in 25-minütige "Einheiten" gegliedert, die beiden letzten Einheiten dauern nur je 20 Minuten. Die letzte Einheit endet um 18 Uhr. Die Unterscheidung zwischen einem Pflicht- und einem Wahlstudium garantiert auf der einen Seite eine gewisse Lernverpflichtung im Klassenverband, auf der anderen Seite berücksichtigt sie die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben der einzelnen SchülerInnen, die so die Organisation ihres Lernens und ihrer Freizeit einüben.
Lerneinheiten in der Tagesbetreuung der Oberstufe
Das Pflichtstudium ist eine Lerneinheit, die am Anfang des Schuljahres festgelegt wird und nur aus wichtigen Gründen geändert werden kann. Das Pflichtstudium sollte im Klassenverband stattfinden, sofern dies die Verteilung der Wahlpflichtfächer und unverbindlichen Übungen zulässt. Bei Entfall wird das Pflichtstudium grundsätzlich nicht nachgeholt. Je nach Schulstufe beträgt die Anzahl der Pflichtstudien zwischen 6 und 15 Einheiten.
Das Wahlstudium wird von den SchülerInnen individuell jede Woche festgelegt. Es kann in der Klasse, aber auch in den EDV-Sälen, in der ZSB oder im arts@media-Raum abgehalten werden. Sollte dieses Studium entfallen, wird es im Allgemeinen nachgeholt. Je nach Schulstufe beträgt die Anzahl der Wahlstudien 13 bis 15 Einheiten. Bei Entfall eines Schultages wird die Anzahl der Wahlstudien in der Woche um 2 pro Tag reduziert.
Freizeit und Ausgänge
Die SchülerInnen der Oberstufe haben jeden Tag die Möglichkeit, einen Mittagsausgang von 25 Minuten zu nehmen. Darüber hinaus dürfen sie je nach Schulstufe zwischen 10 und 12 Einheiten von 25 Minuten als Ausgang definieren. Die Zeit, die weder dem Studium noch den Ausgängen zugerechnet wird, ist Freizeit im Haus.
In der Oberstufe gibt es keine Entlassungen von den Eltern, sondern die SchülerInnen sind für die Einteilung ihrer Zeit in der Schule selbst verantwortlich. Ausgänge können sowohl für individuelle Freizeitbetätigungen als auch für Arztbesuche oder andere Verpflichtungen außerhalb der Schule genutzt werden.
Änderung des Wochenplans
Eine Änderung des Wochenplans sollte nur in Ausnahmefällen notwendig sein. Einer dringenden Ausgangsnotwendigkeit kann nur nach einer entsprechenden Umordnung des Wochenplans entsprochen werden.
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