Hausordnung

Hausordnung Gymnasium

In Ergänzung zu den schulrechtlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 43 bis 50 des Schulunterrichtsgesetzes sowie die Verordnung betreffend die Schulordnung in den jeweils geltenden Fassungen) beschließt der Schulgemeinschaftsausschuss in der Sitzung vom 11.September 2015 folgende Hausordnung, die vom Kurator der Stiftung als Vertreter des Schulerhalters genehmigt wurde.

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