Stipendien und Beihilfen

Für SchülerInnen des Öffentlichen Gymnasiums der Stiftung „Theresianische Akademie“ gibt es Voll- und Teilstipendien, wenn die soziale Situation, der Schulerfolg und das Verhalten es rechtfertigen bei:

Unterlagen und Informationen erhalten Sie dazu im Kuratorium der Stiftung "Theresianische Akademie".

Schüler- und Heimbeihilfe

Geregelt durch das Schülerbeihilfengesetz 1983 sowie den Durchführungserlässen und den Formblättern der Landesschulräte bzw. des Stadtschulrates für Wien.

EU-Staatsbürger, Konventionsflüchtlinge und für jene SchülerInnen, bei denen zumindest ein Elternteil in Österreich durch wenigstens 5 Jahre einkommenssteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen haben, sind anspruchsberechtigt, wenn sie eine mittlere oder höhere Schule ab der 10. Schulstufe besuchen, sozial bedürftig sind und einen günstigen Schulerfolg (in der besuchten Schulstufe vorangehenden Schulstufe keinen schlechteren Notendurchschnitt in den Pflichtgegenständen als 2,9) aufweisen.

Antragsformulare samt aktuellen Erläuterungen liegen im Sekretariat des Gymnasiums auf.

Unterstützungen für Schulveranstaltungen

Der Staat unterstützt Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungsverordnung 1995 (z.B. Schikurse, Sport- und Projektwochen, Sprachreisen), die insgesamt mehr als 4 Tage dauern. Details siehe Merkblatt des Stadtschulrates. Voraussetzung ist die Bedürftigkeit des Schüler/der Schülerin nach den Bestimmungen des Schülerbeihilfengesetzes.
Formulare liegen im Sekretariat des Öffentlichen Gymnasiums der Stiftung „Theresianische Akademie“ auf. Es gibt auch ein Elternmerkblatt auf der Homepage des BMBWF https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe/schuelerunterstuetzung.html

Im Sinne des theresianischen Grundsatzes, dass keinem Schüler oder keiner Schülerin der Besuch einer Schulveranstaltung aus finanziellen Gründen versagt bleiben soll, hat der Elternverein auch in jenen Fällen, in denen die staatliche Unterstützung (siehe oben) nicht in Anspruch genommen werden kann, Mittel zur Entlastung der Kosten von Schulveranstaltungen zur Verfügung. Diese Unterstützungen sind beim Elternverein über den Elternvertreter/ die Elternvertreterin der jeweiligen Klasse einzubringen.