Dauerausgang

Sollte Ihr Kind aus einem wichtigen Grund regelmäßig an einem bestimmten Wochentag zur bestimmten Zeit die Schule früher verlassen müssen, ist das nur mit einem Dauerausgang möglich. Ein entsprechendes Ansuchen ist mittels Formular (s. Download) über den Klassenvorstand/die Klassenvorständin an die Leiterin der Tagesbetreuung zu stellen. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Dauerausgang unter Wahrung der schulrechtlichen Bestimmungen nur in begründeten Fällen gewährt werden darf. Durch einen Dauerausgang darf kein Unterricht entfallen (Sport, Tutorium, Unterrichtsstunden am Nachmittag, Unverbindliche Übungen). Ein Dauerausgang wird bei Wegfall der Voraussetzungen widerrufen.